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Public Corporate Governance Kodex

Umriss Sachsens, in dem mehrere Schlagworte stehen

Verantwortungsvolle Unternehmensführung in Sachsen

Die  Sächsische Staatsregierung hat am 12. April 2022 den vom Staatsministerium der Finanzen erarbeiteten Public Corporate Governance Kodex des Freistaates Sachsen für landesbeteiligte Unternehmen verabschiedet.

Der Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen enthält wesentliche Bestimmungen zur Leitung, Überwachung und Prüfung von Unternehmen sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Durch Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen sowie in den Freistaat Sachsen als Anteilseigner gestärkt werden.

  • Zielsetzung, Struktur, Anwendungsbereich, Verankerung, Corporate Governance Bericht
  • Anteilseigner und Anteilseignerversammlung (der Freistaat Sachsen als Anteilseigner; die Vorbereitung und Durchführung von Anteilseignerversammlungen, die Finanzierung von Beteiligungsunternehmen)
  • Geschäftsleitung (Aufgaben und Zuständigkeiten, Vergütung, Interessenkonflikte)
  • Überwachungsorgan (Aufgaben und Zuständigkeiten, Zusammensetzung, Vergütung, Interessenkonflikte)
  • Zusammenwirken von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan (Grundsätze, Vertraulichkeit, Verantwortlichkeit)
  • Wichtiges staatliches Interesse, Unternehmensstrategie
  • Wirtschaftsplan, Risikomanagement, Controlling, interne Revision
  • Rechnungslegung und Abschlussprüfung
  • Transparenz

...sind die Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen (Mehrheitsbeteiligungen bzw. Beteiligung von mindestens 25 v. H.) mit ihren Organen. Der Kodex enthält für Geschäftsführung, Überwachungsorgan und Anteilseignerversammlung Empfehlungen und Anregungen, hingegen keine rechtlichen - an die Stelle von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnungen tretenden - Bestimmungen. Soweit der Kodex punktuell die Staatsregierung oder die zentrale Beteiligungsverwaltung anspricht wie etwa im Kapitel Transparenz, sind diese Aussagen nur deklaratorisch. Der Kodex stellt damit keine partielle »verdeckte«  Verwaltungsvorschrift dar.

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