Trennungsgeld
Trennungsgeld wird den Beamten, Richtern und Arbeitnehmern des Freistaates Sachsen gewährt, um sie in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnisse von den Kosten zu entlasten, die ihnen für eine doppelte Haushaltsführung und notwendige Reisen zwischen Dienstort und Wohnort entstehen, weil sie als Folge einer dienstlichen Maßnahme (z. B. Versetzung, Abordnung) an einem anderen Ort als ihrem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten haben. Hierbei wird zwischen Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben und Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort unterschieden. Für die Beantragung und Abrechnung von Trennungsgeld sind die als Anlagen zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (VwV-SächsTGV) vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Diese werden im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und sind in der jeweils geltenden Fassung im Intranet und Landesweb des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen eingestellt.
Rechtsgrundlagen
Art und Umfang des Trennungsgeldes für die Beamten und Richter des Freistaates Sachsen werden ausschließlich durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Trennungsgeld der Beamten und Richter (Sächsische Trennungsgeldverordnung – SächsTGV) geregelt. Die Vorschriften über das Trennungsgeld finden auf Grund von § 23 Abs. 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für die Arbeitnehmer im Landesdienst des Freistaates Sachsen entsprechende Anwendung.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Trennungsgeld wird von den Geschäftsbereichen des Freistaates Sachsen in eigener Verantwortung durch die jeweils oberste Dienstbehörde geregelt. Für die Abrechnung des Trennungsgeldes sind, soweit die Geschäftsbereiche keine abweichenden Regelungen getroffen haben, die mittelbewirtschaftenden Dienststellen zuständig. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist das Landesamt für Steuern und Finanzen, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, zuständig für die Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld.