Der Sächsische Staatshaushalt
Sächsischer Doppelhaushalt
Seit 1999 wird in Sachsen alle zwei Jahre ein Doppelhaushalt aufgestellt und vom sächsischen Kabinett beschlossen. Anschließend wird er zur Beratung und Feststellung in den Sächsischen Landtag eingebracht. Ist der Haushalt vom Landtag beschlossen, erhält er Gesetzeskraft.