Doppelhaushalt 2023/2024
Doppelhaushalt 2023/2024 in den Landtag eingebracht
Rede des Staatsministers der Finanzen, Hartmut Vorjohann vor dem Sächsischen Landtag am 29. August 2022 zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2023/2024:
55. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages
29. August 2022
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!
Zunächst freue ich mich, dass wir uns nach der politischen Sommerpause in diesem Hohen Hause wiedersehen und alle gesund und wohlbehalten aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Für mich persönlich ist das heute ein besonderer Moment, da wir den Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre vorstellen und in die Diskussion eintreten werden. Dementsprechend tritt der Landtag, treten Sie als Haushaltsgesetzgeber in die Beratungen zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 ein.
Der Regierungsentwurf zum Haushalt ist mit knapp 4.500 Seiten wie immer eine recht umfangreiche Lektüre. Ich lese jetzt nicht 4.500 Seiten vor, keine Sorge. In diesem Haushalt findet sich viel Gewohntes, aber auch die Finanzierung zahlreicher neuer Projekte, die unseren Freistaat in den kommenden beiden Jahren weiter nach vorn bringen sollen. Dazu später.
Eigentlich hatte ich gehofft, heute von der Überwindung der Coronakrise und über den darauffolgenden Aufschwung der Wirtschaft sprechen zu können. Beides ist im Moment leider fraglich. Das Gesamtumfeld wird nicht einfacher. Man kann derzeit wohl zu Recht sagen: Eine Krise jagt die nächste. Auf Corona folgten zunächst die Lieferkettenprobleme, die leider immer noch nicht ausgeräumt sind und die Preise treiben. Dies bedingt bereits die erste Prognoseunsicherheit für die Zukunft bzw. die Datenlage.
Trotzdem haben wir Ende letzten Jahres mit der November-Steuerschätzung bereits eine deutlich erfreulichere und optimistischere Steuereinnahmenprognose bekommen als noch zu Beginn der Coronakrise oder als noch im Mai 2021.
Auf Basis der neuen November-Prognose haben wir in der Staatsregierung die Planungen zum Haushalt begonnen. Trotz der besseren November-Prognose hatten sich immer noch erhebliche Lücken in der Planung für 2023 und 2024 aufgetan.
Ende Februar begann dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, in dessen Folge es zu einem rasanten Anstieg der Energiepreise und zu großen Zukunftssorgen um eine ausreichende Energieversorgung kam.
Nach langen Jahren stabiler Preise in Europa, ja, nach langen Jahren sogar der Sorge um wirtschaftliche Deflationsrisiken in Europa erhob im Frühjahr zum ersten Mal wieder das Schreckgespenst der Inflation sein Haupt.
Dann kam Mitte Mai 2022 die neue Steuerschätzung. Die vorherrschende Meinung der Wirtschaftsforschungsinstitute und Steuerschätzer, die dieser Steuerschätzung zugrunde lag, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die wirtschaftlichen Nach-Corona-Auftriebskräfte sind grundsätzlich intakt und sogar kräftig. Sie werden allerdings gehemmt – aber eben nicht ausgebremst – durch Lieferkettenprobleme, die sowohl als coronabedingt als auch als kriegsbedingt eingeschätzt werden. Der insbesondere durch die Energiepreissteigerung ausgelöste Inflationseffekt sei danach aber nur temporär und werde sich, sofern keine Lohn-Preis-Spirale in Gang gesetzt wird, herauswachsen, und ab 2023 wäre dann wieder Normalität.
Die wirtschaftlichen Erholungs- und Wachstumsraten würden nach dieser Einschätzung für 2022 zunächst zurückzunehmen sein, um in der Prognose ab 2023 das nachzuholen, was an Schwung in 2022 vorübergehend verloren gehen würde.
Die allgemeine Teuerung sei ab 2023 wieder auf Normalniveau. Daraus folgte für die Steuerprognose der Mai-Steuerschätzung eine vor allem inflationsgetriebene Einnahmenkorrektur im laufenden Jahr nach oben, und zwar unter der Annahme einer Verstetigung des Aufschwungs im Jahr 2023 und danach.
Auf Basis dieser gegenüber der November-Steuerschätzung nochmals verbesserten Mai-Steuerschätzung haben wir den Haushaltsentwurf erarbeitet.
Wir alle haben natürlich verfolgen können, dass sich in den letzten drei Monaten die Perspektiven deutlich verschlechtert haben. Ein Ende des Krieges ist nicht abzusehen. Die Energiepreise steigen weiter. Alle Preise steigen inzwischen auf weiter Front.
Eine lange zögernde Europäische Zentralbank hat mit Zinserhöhungen begonnen, hat aber tatsächlich erheblich damit zu tun, ihre Glaubwürdigkeit bei der Inflationsbekämpfung wiederherzustellen. Bürger und Unternehmer sind erheblich verunsichert, ja, zum Teil verängstigt. Selbst wenn jetzt alles nicht so dramatisch kommen sollte, wird allein die dadurch entstehende Verunsicherung Effekte auslösen. Unternehmer werden weniger investieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden vor allem auf ihre Energierechnungen hin sparen.
Was heißt das für unseren Staatshaushalt?
Ein reduziertes Wachstum oder gar eine Rezession werden zunächst die Tendenz entwickeln, dass unsere Steuereinnahmen nicht so stark wachsen, wie wir dies angenommen haben. Umgekehrt wird durch die steigende Inflation über steigende Mehrwertsteuereinnahmen und die berühmte kalte Progression gleichzeitig eine Tendenz zu steigenden Steuereinnahmen in diesem System entstehen. Welche dieser beiden Tendenzen die Oberhand gewinnen wird, das ist momentan die große Preisfrage.
Am Ende wird man einen Staatshaushalt natürlich nicht gesund inflationieren können; denn schon heute treffen uns zum Beispiel steigende Baupreise oder steigende Beschaffungskosten mit voller Wucht und die Gewerkschaften werden sich die Reallohnentwertung durch die Inflation nicht lange anschauen können.
Was bleibt?
Erstens. Für den Staatshaushalt hatten wir die Basis der Mai-Steuerschätzung und keine andere. Zweitens. Wir können nicht alle drei Monate eine veränderte Haushaltsplanung aufsetzen. Drittens. Wir müssen aber haushaltspolitisch reaktionsfähig bleiben. Viertens. Man sollte nicht alle Haushaltsreserven aufzehren. Und wenn man es tut – wie wir es gerade tun, was ich zugeben muss –, dann sollte man sie bei der nächsten Gelegenheit schleunigst wieder aufbauen.
Kommen wir zum Haushalt im Einzelnen. Das Haushaltsvolumen steigt deutlich an. Im Jahr 2023 haben wir 24 Milliarden Euro und im Jahr 2024 24,9 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind in 2023 ziemlich genau 2 Milliarden Euro mehr als in 2022 bzw. in 2024 sogar 3 Milliarden Euro mehr.
Was sind die wesentlichen Treiber der Ausgabenseite, des Ausgabenaufwuchses? Eine Steigerung allein um eine halbe Milliarde Euro geht in 2023 in den kommunalen Finanzausgleich, und im Jahr 2024 ist es dann rund eine Milliarde Euro. Dahinter steht der gesetzliche Mechanismus des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes; wir werden unter Tagesordnungspunkt 3 noch darauf kommen. Mit rund 700 Millionen Euro sichern wir die Tilgung der Corona-Darlehen im Rahmen des geltenden Verfassungsrechtes ab. Vor allem erhöhen wir die Investitionstätigkeit des Freistaates um eine Milliarde Euro; denn nicht nur die Risiken, sondern auch die Herausforderungen sind in den kommenden Jahren enorm.
Hierfür war es erforderlich, dass wir neben den erwarteten Steuermehreinnahmen auch fast sämtliche Reserven des Freistaates mobilisieren. Die Rücklagen aus den guten Jahren sind deshalb so gut wie aufgebraucht.
Weiterhin ist vorgesehen, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Die Koalition hat sich diese Entscheidung nicht einfach gemacht. Ich persönlich hätte diesen Schritt gern vermieden, da er durchaus mit einigen Unsicherheiten behaftet ist. Allerdings wurde dieser Schritt zur Gegenfinanzierung der geplanten Ausgaben notwendig.
Die wichtigste Grundlage für den Doppelhaushalt sind die geplanten Steuereinnahmen, die auf der Mai-Steuerschätzung basieren. In Anbetracht der Krisen und Risiken sollten wir alle miteinander hoffen, dass die Einnahmeerwartungen Realität werden. Durch Rücklagen kann planmäßig jedenfalls an dieser Stelle nichts mehr abgefangen werden.
Deshalb hätte ich mir als Finanzminister, zumindest an der ein oder anderen Stelle, etwas mehr Zurückhaltung bei den Ausgaben gewünscht, um so noch einen Notgroschen in petto zu haben. Aus meiner Sicht ist es daher besonders wichtig, dass wir die Haushaltsausgleichsrücklage schnellstmöglich wieder erhöhen, sobald es die Haushaltssituation zulässt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Warum nehmen wir trotz dieser enormen Risiken so viel Geld in den kommenden beiden Jahren in die Hand?
Weil wir in der Regierung natürlich gesehen haben, dass die Herausforderungen gerade in Krisenzeiten enorm sind, und weil wir das Mögliche tun wollen, um den Freistaat auch in den kommenden beiden Jahren auf Kurs zu halten.
Zuallererst möchte ich dabei auf die Bildung eingehen. Sie ist und bleibt unsere wichtigste Ressource im Freistaat.
Sachsen ist ein Bildungsland. Für unsere ausgezeichnete Bildung auf hohem Niveau kennt und schätzt man die Sachsen. Sie ist und bleibt Grundlage für unseren Fortschritt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Eine stetige, innovationsgetriebene Transformation der Wirtschaft ist ohne kluge Köpfe nicht möglich. Hierfür schaffen wir 730 neue Lehrerstellen.
Auch die Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen. Deshalb wollen wir unter anderem den Schulhausbau weiter voranbringen.
Nach dem Schulabschluss bieten wir Sachsens Nachwuchs hervorragende Bedingungen an den Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien.
Zur Umsetzung des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ wird es an den Hochschulen 219 neue Stellen geben. Die Berufsakademien erhalten ebenfalls 50 neue Stellen.
Wie uns die letzten Wochen – leider muss man sagen: eindrucksvoll – verdeutlicht haben, geht der Klimawandel auch an uns nicht folgenlos vorbei. Durch fehlenden Regen trocknen unsere Seen, Flüsse und Wälder aus. Die steigenden Temperaturen heizen unsere Städte und Dörfer auf. Gleichzeitig nehmen Unwetterereignisse zu. Waldbrände gehören im Sommer in den letzten Jahren fast schon zur Tagesordnung.
Wenn wir in diesem Sommer hier aus dem Fenster gesehen haben, konnten wir feststellen, dass vom Grün des Rasens nichts mehr übriggeblieben war und die Elbe wenig Wasser führte.
Wasser ist eine knappe Ressource geworden. Deshalb müssen wir in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass die Trinkwasserversorgung in allen Landesteilen auch weiterhin zu jeder Jahreszeit sichergestellt ist.
In den kommenden Jahren – in den zwei Jahren, die vom Haushaltsentwurf umfasst sind – wird der Freistaat weiter kräftig investieren. Wir werden jedes Jahr über 4 Milliarden Euro investieren – also eine Milliarde mehr als aktuell –, unter anderem in viele Baumaßnahmen, beispielsweise im Bereich der Hochschulmedizin, der Förderung des Schulhaus- oder des Wohnungsbaus.
Die Investitionsquote steigt damit auf 17,5 % im Jahr 2023 bzw. 16,5 % im Jahr 2024 und damit sehr deutlich im Vergleich zu diesem Jahr, in dem sie bei 14,4 % liegt.
Eine hohe Investitionsquote ist dabei kein Selbstzweck und kein bloßes Mantra der Finanzpolitik. Sie sorgt vielmehr auch für mehr Aufträge bei Handwerkern und in der Bauwirtschaft insgesamt und investiert im wahrsten Sinne des Wortes in die Zukunft des Freistaates; denn ohne Infrastruktur keine Wirtschaft und ohne Schulhaus- und Universitätsbau keine Bildung.
Auch im Bereich der inneren Sicherheit gehen wir weiter voran. Bei der sächsischen Polizei planen wir 518 neue Stellen. Damit ist sichergestellt, dass jeder Polizist nach der Ausbildung seinen Dienst beim Freistaat antreten kann.
Das zeichnen wir ebenfalls im Bereich der Justiz nach; denn wo mehr ermittelt wird, fallen natürlich auch mehr Verfahren in der Justiz an. Deshalb soll der Justizbereich um 120 Stellen wachsen.
Weiterhin wird auch die kommunale Familie vom steigenden Haushaltsvolumen profitieren. Die konstant hohe Zuweisungsquote an die Kommunen führen wir in den kommenden beiden Jahren fort. Die Mittel für die kommunale Ebene werden sich jährlich auf rund 8 Milliarden Euro belaufen und damit wie gewohnt rund ein Drittel des Staatshaushalts ausmachen, der aber jetzt deutlich gewachsen ist. Damit kommen rund 700 Millionen Euro mehr bei den Kommunen an. Auf einige Einzelheiten kommen wir beim Tagesordnungspunkt 3 gleich noch zu sprechen.
Ein großes Augenmerk liegt auch weiter auf dem ländlichen Raum. Keine Region in Sachsen sollte sich abgehängt fühlen. In Zeiten einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft ist das keine einfache Aufgabe. Wir schaffen mit vitalen Dorfkernen, Landärzten, modernen und passgenauen Infrastrukturen, der Ansiedlung von Unternehmen und vielen weiteren Maßnahmen die Voraussetzungen dafür, dass auch in Zukunft das Leben in unseren ländlichen Gebieten attraktiv und lebenswert bleibt.
Ein weiterer Dauerbrenner ist das Thema Digitalisierung. Seit Jahren sind wir an dem Thema dran und haben schon viel Geld investiert; trotzdem gibt es immer noch Regionen in Sachsen, die über kein oder nur langsames Internet verfügen.
Doch auch hier beweist die Staatsregierung, dass sie einen langen Atem hat, und führt insbesondere den Ausbau des schnellen Internets fort. Die sogenannten grauen Flecken – das sind Anschlüsse mit weniger als 100 Megabit pro Sekunde im Download – wollen wir in den kommenden Jahren beseitigen. Rund eine Milliarde Euro freistaatliches Geld werden wir am Ende in den Breitbandausbau investiert haben; denn schnelles Internet gehört heute zur Daseinsvorsorge wie Strom oder Wasser. An die Bedeutung gerade in Zeiten von Corona und Homeoffice brauche ich nicht weiter zu erinnern. Die Ansiedlung von Unternehmen hängt aber auch oft ganz entscheidend von dieser Frage ab.
Im Bereich der Verwaltung möchten und müssen wir sicherlich beim Stichwort Digitalisierung noch besser werden. Dabei ist es kein Geheimnis, dass uns dort meistens die Experten, die Manpower, fehlen. Deswegen richten wir einen eigenen „Personalpool Digitalisierung“ mit 80 Stellen ein.
Ziel des Ganzen ist natürlich, dass wir interne Prozesse verschlanken und Verwaltungsdienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig immer mehr digital anbieten können.
Nicht nur bei der Digitalisierung, sondern auch bei der Innovation möchten wir Maßstäbe setzen. Hierzu zählt beispielsweise das Thema Wasserstoff. Dort braucht es Spitzenforschung, um neue Technologien für dessen Einsatz in der Industrie zu entwickeln, und Wirtschaftsförderung, um Fabriken zu bauen, die Wasserstoff und Wasserstoffproduktionsanlagen herstellen.
Ökologie und Ökonomie sind in Sachsen kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Das gilt nicht nur beim Thema Wasserstoff.
Meine Damen und Herren!
Die Staatsregierung führt die Zahlungen an den Generationenfonds als Vorsorge für künftige Pensionszahlungen fort, so, wie es uns die Sächsische Verfassung aufgibt. Das ist nicht nur eine positive Nachricht für die Beamtinnen und Beamten im Freistaat; denn ihre Pensionen sind bereits gesetzlich verbrieft. Es ist vor allem eine gute Nachricht für die politischen Gestalter der Zukunft. Die Zuführungen erlauben uns auch in Zukunft mehr politischen Handlungsspielraum, als ihn beispielweise die alten Bundesländer haben, die jährlich einen großen Brocken im Haushalt nur für Pensionszahlungen reserviert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre spiegelt zum einen Kontinuität in der Schwerpunktsetzung wider. Bildung und Forschung, innere Sicherheit und eine verlässliche Unterstützung der Kommunen sind wieder ganz essenzielle Bestandteile.
Zum anderen erkennt die Staatsregierung aber auch die Zeichen der Zeit und reagiert auf die aktuellen Herausforderungen. Klimawandel, Wasserstoffstrategie oder Neuansiedlungsprojekte sind nur einige Schlagwörter, die symbolisieren, dass sich der Freistaat auch auf diesen Feldern in Richtung Zukunft aufmacht.
Sicherlich konnten trotz des Rekordvolumens des Haushalts nicht alle Wünsche meiner Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden. Wer kann das schon? Das wird, glaube ich, auch nicht erwartet.
Wir sollen uns immer wieder vor Augen führen, dass wir mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umgehen müssen.
Ein Erzieher, eine Verkäuferin oder jeder andere Bürger kann auch nur so viel Geld ausgeben, wie Gehalt auf dem Konto eingeht. Keiner will Schulden zulasten seiner Kinder hinterlassen. Genau aus dieser Verantwortung gegenüber kommenden Generationen kommt auch der Freistaat Sachsen in den kommenden beiden Jahren ohne neue Schulden aus. Das ist verantwortungsvoll und weitsichtig.
Ich weiß, dass das süße Gift des Kredits gerade in unsicheren Zeiten sehr verführerisch ist. Deshalb ist es gut, dass wir das Schuldenverbot in der Verfassung klar verankert haben. In der Debatte zur Verfassungsänderung im Jahre 2013 sagte ein Kollege von Ihnen hier im Hohen Hause über das Schuldenverbot, dass dieses ein Misstrauensbeleg der Politik gegenüber sich selbst sei. Diese Selbsterkenntnis ist auch heute noch richtig und völlig zutreffend. Gestaltungsspielräume hat Politik nur dann, wenn wir klug vorsorgen und Reserven aufbauen, um in Krisenzeiten reagieren zu können.
So können wir die Weichen für unser Land in Richtung Zukunft stellen, damit es prosperiert und die Steuereinnahmen am Ende wieder kräftig sprudeln.
Mit dem Haushaltsentwurf stellen wir die Weichen. Wir sorgen mit erstklassiger Bildung und gezielter staatlicher Investitionspolitik dafür, dass unsere Heimat weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, an dem es sich für Menschen aus fern und nah lohnt zu leben. Wenn es uns jetzt noch gelingt, die Rücklagen wieder aufzustocken, sehe ich optimistisch in die Zukunft.
Abschließend wünsche ich Ihnen gewinnbringende Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/2024.
Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Vorbericht
Haushaltsgesetz, Haushaltsplan, Gesamtplan, Anlagen und weitere Übersichten
Einzelpläne
Einzelpläne des Doppelhaushaltes 2023/2024
- Einzelplan 01: Landtag (*.pdf, 0,38 MB)
- Einzelplan 02: Staatskanzlei (*.pdf, 1,16 MB)
- Einzelplan 03: Staatsministerium des Innern (*.pdf, 2,67 MB)
- Einzelplan 04: Staatsministerium der Finanzen (*.pdf, 0,93 MB)
- Einzelplan 05: Staatsministerium für Kultus (*.pdf, 2,57 MB)
- Einzelplan 06: Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (*.pdf, 2,31 MB)
- Einzelplan 07: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (*.pdf, 2,48 MB)
- Einzelplan 08: Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (*.pdf, 2,94 MB)
- Einzelplan 09: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (*.pdf, 3,54 MB)
- Einzelplan 10: Staatsministerium für Regionalentwicklung (*.pdf, 1,86 MB)
- Einzelplan 11: Rechnungshof (*.pdf, 0,32 MB)
- Einzelplan 12: Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (*.pdf, 6,10 MB)
- Einzelplan 13: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (*.pdf, 0,31 MB)
- Einzelplan 14: Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung (*.pdf, 3,07 MB)
- Einzelplan 15: Allgemeine Finanzverwaltung (*.pdf, 1,18 MB)
Die wichtigsten Zahlen
Förderprofil
Stellenentwicklungsbericht
Stellenentwicklungsbericht der Sächsischen Staatsregierung zum Haushaltplan 2023/2024
Maschinenlesbare Daten
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- Sachsen - Doppelhaushalt 2023/2024 als xlsx-Datei (*.xlsx, 0,84 MB)
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