Doppelhaushalt 2025/2026
Doppelhaushalt 2025/2026 in den Landtag eingebracht
Finanzminister Christian Piwarz hielt am 3. April 2025 seine Rede vor dem Sächsischen Landtag zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026:
12. Sitzung des 8. Sächsischen Landtages
3. April 2025
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir alle wissen: Mit Geld regiert es sich leicht – mit viel Geld noch leichter. Doch die Zeiten, in denen wir uns weniger Gedanken um Konsolidierung machen mussten, sind vorbei.
Heute geht es um Verantwortung, um Weitsicht, um eine solide und tragfähige Haushaltspolitik. Es ist jetzt unsere Aufgabe, mit den uns anvertrauten Steuergeldern klug und nachhaltig umzugehen. Denn eines ist klar: Wir können uns nicht aussuchen, in welchen Zeiten wir leben. Aber wir können entscheiden, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen.
Wir bringen heute den Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Jahre 2025 und 2026 in den Landtag ein. Damit beginnt das parlamentarische Ver-fahren, in dem die Weichen für die Zukunft unseres Freistaats gestellt werden. Es ist, um es deutlich zu sagen, ein Doppelhaushalt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Lassen Sie uns einen Blick auf unsere aktuelle Situation werfen:
Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Das Bruttoinlandsprodukt geht zurück, die Inflation treibt die Preise und somit auch die Staatseinnahmen, allerdings nicht in einem gesunden, nachhaltigen Maß.
Dass es mit der Wirtschaft in Deutschland nicht gut läuft, spüren wir auch in Sachsen. Das schlägt sich auch in den Einnahmen des Freistaates nieder.
Die Steuereinnahmen des Freistaates sind weniger von der Konjunktur getrieben, sondern vor allem von der Inflation. Das ist ein Problem.
Doch während die Einnahmesituation noch aushaltbar ist, laufen unsere Ausgaben davon. Das ist ein Riesenproblem.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
- Die planmäßigen Personalausgaben sind durch Tarifabschlüsse in nur einem Jahr um rund 600 Millionen Euro gestiegen.
- Die Ausgaben für Migration und Asyl haben im vergangenen Jahr fast den Höchststand von 2016 erreicht.
- Die Pflichtausgaben insgesamt übersteigen die Einnahmen erheblich. Das gilt natürlich vor allem für die Personalausgaben.
Man kann es wirklich so sagen: Die Ausgaben galoppieren den Einnahmen davon. Das geht mittlerweile fast allen Bundesländern so.
Das bedeutet: Wir stehen vor der Herausforderung, einen Haushalt aufzustellen, der unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, aber gleichzeitig noch politische Gestaltungsmöglichkeiten offenlässt.
In dieser Situation ist es für die Politik mehr denn je die Pflicht, Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen. Genau dies ist mit dem vorliegenden Regierungsentwurf gelungen.
Wir müssen klar priorisieren – und wir müssen ehrlich sein!
Nicht alles, was in der Vergangenheit möglich war, ist unter den gegebenen Umständen finanzierbar.
Angesichts dieser Lage haben wir bereits im Regierungsentwurf schmerzhafte, aber notwendige Entscheidungen getroffen:
- Die Haushaltsausgleichsrücklage von 1,3 Milliarden Euro wird vollständig entnommen. Das ist keine Kleinigkeit und schon gar nicht eine Selbstverständlichkeit. Unser Notgroschen für wirtschaftliche schwierige Zeiten ist damit aufgebraucht.
- Die Einzahlungen in den Generationenfonds werden aufgrund einer angepassten Anlagestrategie des Fonds über beide Jahre um eine halbe Milliarde Euro reduziert.
- Die Kofinanzierung von Förderprogrammen des Bundes und der EU wird abgesenkt.
- Die Tilgung der Corona-Notlagenkredite wird gestreckt.
- Die Sachaufwendungen wurden reduziert sowie der Aufwuchs der Personalausgaben zur Aussteuerung durch die Ressorts begrenzt.
Diese Einschnitte tun weh. Sie rufen Kritik hervor. Das verstehe ich.
Auch ein Finanzminister hat kein Herz aus Stein. Und was für mich gilt, gilt ebenso für meine Ressortkolleginnen und -kollegen, die Einschnitte im Rahmen ihrer Zuständigkeit vornehmen mussten.
Ich weiß, alle Kabinettsmitglieder taten dies mit schwerem Herzen. Umso dankbarer bin ich meinen Kolleginnen und Kollegen für diese Teamleistung in finanziell herausfordernden Zeiten. Aber die Einschnitte sind nun mal notwendig, um den Haushalt in schwierigen Zeiten zu stabilisieren.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wo wir mit Stolz auf besonders hohe Investitionsquoten in Sachsen verwiesen. Ja, wir haben genau dies auch immer angestrebt. Doch nun zwingt uns ein dramatischer Konsolidierungsbedarf zum Handeln. Aber nicht nur wir, sondern alle Bundesländer sind davon betroffen: Daher werden sich die sächsischen Investitionsquoten im Ländervergleich auch weiterhin mit deutlich über zehn Prozent im oberen Mittelfeld sehen lassen können.
Auch mit diesen Maßnahmen bleibt unser Haushalt handlungsfähig, denn wir haben klare Prioritäten gesetzt. Es sind Schwerpunkte unseres Regierungshandelns in finanziell angespannten Zeiten.
Es gibt Bereiche, in denen wir nicht sparen dürfen, weil sie unser Fundament für die Zukunft bilden:
- Wir investieren gezielt in die Zukunft unserer Kinder. Bildung und Forschung erhalten insgesamt 16 Milliarden Euro – und Lehrerstellen sind von Kürzungen ausgenommen. Mehr als ein Drittel des Haushaltsvolumens – und damit so viel wie noch nie – gehen damit in die Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen und Wissenschaft.
- Die Jugendförderung bleibt ein weiterer Schwerpunkt. Denn wir haben aus der Finanzkrise 2009/2010 gelernt. Einschnitte bei Jugendlichen wirken lange nach und sind nur schwer zu kompensieren.
- Bei Polizei, Justiz und Steuerverwaltung bleibt die Einstellung der Nachwuchskräfte erhalten, um unsere öffentliche Sicherheit und Verwaltung zu gewährleisten.
- Die Kulturraumförderung bleibt stabil. Denn Kultur schafft Identität – gerade im ländlichen Raum.
- Die kommunalen Zuweisungen betragen in Summe 16,5 Milliarden Euro, einschließlich eines 600-Millionen-Euro-Hilfspaketes für unsere sächsischen Städte und Gemeinden.
Das sind unsere Schwerpunkte. Hier investieren wir gezielt in die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaates.
An dieser Stelle unterstreiche ich noch einmal: Wir alle hätten gern mehr Ausgaben getätigt, um den Freistaat voranzubringen und für die Zukunft zu gestalten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, darauf hinzuweisen, dass der Konsolidierungsbedarf für die nächsten Jahre bestehen bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt ist ein Übergangshaushalt. Wir erkaufen uns Zeit, um notwendige Strukturreformen vorzubereiten.
Die entscheidende Frage, die wir künftig stellen müssen, lautet: Welche Aufgaben hat der Staat und welche kann er sich nicht mehr leisten?
Der Staat darf sich nicht immer weiter aufblähen. Deshalb stoppen wir mit diesem Haushalt erstmals den seit 2016 alljährlichen Stellenaufwuchs – und bauen 382 (Projekt-)Stellen ab. Dieser Stopp kann und darf aber nur ein Anfang sein. Der Freistaat muss sich künftig auf einen konsequenten Personalabbaupfad begeben, um den Haushalt auch strukturell wieder in den Griff zu bekommen.
Wir müssen staatliche Aufgaben und Leistungen hinterfragen: Wo können wir effizienter werden? Wo müssen wir uns von Projekten trennen?
Die öffentliche Hand darf der Wirtschaft nicht das Wasser abgraben. Wir brauchen eine starke Privatwirtschaft, denn dort entsteht Wertschöpfung und wird das Steueraufkommen erwirtschaftet. Unser Ziel muss es sein, die Investitionsquoten wieder zu steigern, die Wirtschaft, das Handwerk vom bürokratischen Würgegriff zu befreien, um Raum für privatwirtschaftliche Entfaltung zu schaffen.
Was für die Wirtschaft gilt, muss auch für die Politik gelten. Von Politikern wird zurecht erwartet, dass sie Gestaltungswillen aufbringen. Doch dazu benötigt die Politik auch die notwendigen finanziellen Gestaltungsspielräume. Und genau diese müssen wir uns erwirtschaften.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir, kurz auf die aktuelle Debatte über das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen und die grundgesetzlichen Änderungen zur Lockerung der Schuldenbremse, einzugehen. Der Regierungsentwurf konnte darauf noch nicht Bezug nehmen.
Wir kennen noch nicht das Errichtungs- und Ausführungsgesetz zur Grundgesetzänderung. Erst damit wird die Verteilung zwischen den Ländern, der Zeitrahmen und die nähere Ausgestaltung für die Länderhaushalte geregelt. Erst nach Vorlage des Ausführungsgesetzes ist es den Ländern möglich die jeweilige Ausstattung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zu untersetzen.
Doch eines ist jetzt schon klar: Hier gibt es zwei Seiten der Medaille zu betrachten. Ja, wir haben weiterhin einen enormen Investitionsbedarf.
Doch die Aussicht darauf, Schulden machen zu können, darf uns nicht dazu verleiten, falsche Prioritäten zu setzen. Es darf auch nicht dazu führen, dass wir unsere strukturellen Hausaufgaben nicht angehen.
Wir dürfen nicht wieder in alte Rituale und Denkmuster verfallen. Bereits jetzt sehen wir uns mit steigenden Zinsausgaben konfrontiert. Neue Kreditaufnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die daraus entstehenden Zinslasten zukünftige Gestaltungsspielräume stark verengen.
Ich weiß, so viel Geld ist verführerisch. Deshalb sage ich: Trotz des Sondervermögens kommen wir an entschlossenen Strukturreformen nicht vorbei, wenn wir zukünftig generationengerecht wirtschaften wollen.
Der Konsolidierungsdruck bleibt erhalten. Generationengerechtigkeit im Haushalten – das muss unser aller Anspruch sein. Alles andere wäre eine Hypothek für kommende Generationen.
Nur wenn die nächsten Generationen von den öffentlichen Investitionen profitieren, ist es zu rechtfertigen, sie als Nutzer auch an den Kosten zu beteiligen. Umso wichtiger ist es für die Politik, strengstens auf die effiziente Verwendung staatlicher Mittel zu achten.
Seit wenigen Tagen hat der Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit, sich über den Regierungsentwurf zu beugen. Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete werden beraten und entscheiden.
Noch kein Regierungsentwurf hat den Landtag so verlassen, wie er hereingekommen ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das ist Teil der Demokratie.
Doch in Zeiten einer Minderheitsregierung werden die Beratungen schwieriger und kraftraubender sein als je zuvor. Das gilt besonders in finanziell herausfordernden Zeiten. Mehr denn je kommt es darauf an, aufeinander zuzugehen, das Gespräch zu suchen und Kompromisse zu finden. Aber genau das ist eben auch Teil der Demokratie.
Unser aller Kompromissfähigkeit ist gefragt. Diskurs zu führen und offen zu sein für die Argumente und Positionen des Gegenübers – das ist das Gebot der Stunde.
Ich wünsche mir sehr, dass genau dies gelingen wird. Es wäre ein Novum für den Freistaat, dass der Haushaltsgesetzgeber unter diesen Voraussetzungen einen Doppelhaushalt beschließt. Es wäre zugleich ein starkes Zeichen, wenn die demokratischen Kräfte eines Parlaments sich gemeinsam auf den Weg machen und die Herausforderung meistern. Dies wäre ein starkes Signal der Demokratie.
Nur ein gemeinsames, verantwortungsbewusstes Handeln wird unseren Freistaat langfristig stark und handlungsfähig halten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vorbericht
Haushaltsgesetz, Haushaltsplan, Gesamtplan, Anlagen und weitere Übersichten
Einzelpläne
Einzelpläne des Doppelhaushaltes 2025/2026
- Einzelplan 01: Landtag (*.pdf, 0,29 MB)
- Einzelplan 02: Staatskanzlei (*.pdf, 0,98 MB)
- Einzelplan 03: Staatsministerium des Innern (*.pdf, 1,98 MB)
- Einzelplan 04: Staatsministerium der Finanzen (*.pdf, 0,67 MB)
- Einzelplan 05: Staatsministerium für Kultus (*.pdf, 1,87 MB)
- Einzelplan 06: Staatsministerium der Justiz (*.pdf, 1,51 MB)
- Einzelplan 07: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (*.pdf, 1,68 MB)
- Einzelplan 08: Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (*.pdf, 2,41 MB)
- Einzelplan 09: Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (*.pdf, 2,65 MB)
- Einzelplan 10: Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (*.pdf, 1,72 MB)
- Einzelplan 11: Rechnungshof (*.pdf, 0,20 MB)
- Einzelplan 12: Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (*.pdf, 4,61 MB)
- Einzelplan 13: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (*.pdf, 0,20 MB)
- Einzelplan 14: Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung (*.pdf, 2,32 MB)
- Einzelplan 15: Allgemeine Finanzverwaltung (*.pdf, 0,88 MB)
Die wichtigsten Zahlen
Maschinenlesbare Daten
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- Sachsen - Doppelhaushalt 2025/2026 als xlsx-Datei (*.xlsx, 0,89 MB)
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